Wohnideen für das eigene Zimmer

Wer in eine Seniorenresidenz zieht, ist natürlich zunächst einmal an die vorhandene Einrichtung gebunden, die die Betreiber zur Verfügung stellt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sich die Bewohner mit einer durchweg gleichförmigen tristen Einrichtung ohne jede Individualität abfinden müssen. Schon einige pfiffige Wohnideen reichen, um das einzige Zimmer deutlich aufzuwerten und zu einer Wohlfühloase zu... weiterlesen

Auch in der Seniorenresidenz: die Pflegestufe und ihre Bedeutung

So verlockend das Leben in der Seniorenresidenz auch klingt – und tatsächlich ist -, so wichtig sind auch die Randbedingungen. Hierzu zählt ohne Frage die Pflegestufe, die zum Einen ein erstes Ausschlusskriterium darstellt und zum Anderen auch die teils beträchtlichen finanziellen Aufwendungen betrifft. Interessierte Menschen müssen also im ersten Schritt eine Pflegestufe beantragen, die erst den Weg für weitere Entscheidungen ebnet.

Pflegestufe beantragen: der Sinn dahinter

Der vorderste Zweck der Pflegestufe ist es, aufgrund der Einstufung Leistungen von der Pflegeversicherung beziehen zu können – schließlich soll nicht umsonst Zeit des Arbeitslebens in die Kasse eingezahlt worden sein. Grundsätzlich gilt, dass Leistungen erst ab Pflegestufe I beantragt werden können. Um dies zu verstehen, hilft eine kurze Betrachtung der einzelnen Stufen.

Die Stufen: vier Stufen, ein großer Unterschied

Üblicherweise wird stets von den Pflegestufen I bis III gesprochen, die die Pflegebedürftigkeit in aufsteigender Reihenfolge definieren. Darüber hinaus existiert allerdings noch eine weitere Stufe, nämlich Pflegestufe 0. Diese besagt allerdings, dass die betreffende Person maximal einer geringfügigen Pflege bedarf und ein eigenständiges Leben in großen Teilen möglich ist. Daraus folgt wiederum, dass keine Pflegeleistungen geltend gemacht werden können.
Von Belang für eine finanzielle Beteiligung der Pflegeversicherung sind somit nur die Stufen I bis III. Diese definieren sich über den Zeitaufwand, der täglich an Pflege benötigt wird. Pflegestufe I entspricht einer täglichen Pflege von 90 bis 180 Minuten, was mit einer Leistung von etwas mehr als 1.000 Euro im stationären Fall bezuschusst wird. Pflegestufe II sieht Pflegefälle zwischen 180 und 300 Minuten am Tag vor, verbunden mit einer Leistung von beinahe 1.300 Euro. Auf der höchsten Stufe, der Pflegestufe III, wird ein Minimum an 300 Minuten pro Tag benötigt, wozu die Pflegeversicherung etwa 1.500 Euro beiträgt. In Härtefällen können es bis zu 300 Euro mehr sein.

Auf die Theorie folgt die Praxis: Pflegestufe beantragen

Das zentrale Element beim Beantragen einer Pflegestufe ist eine möglichst detaillierte Schilderung von Gesundheitszustand und Tagesablauf, die den realen Alltag möglichst detailgetreu abbilden sollen. Ärztliche Dokumente und andere Unterlagen, die den Pflegebedarf belegen, sollten demnach stets griffbereit sein.
Der Antrag selbst erfolgt per Antragsformular. Einmal ausgefüllt, wird das Formular an die jeweilige Pflegekasse gesendet. Von dort aus ergeht schließlich der Auftrag an den MDK, den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, denen eine Sichtung der Formulare sowie eine persönliche Begutachtung obliegen. Basierend auf den gesammelten Beobachtung und der Einschätzung des Gutachters erfolgt letztendlich die Einstufung in eine der vier Pflegestufen.