Die Familie für den Todesfall absichern
In Deutschland ist das Sterben teuer. Eine Todesanzeige, die Trauerfeier, ein kleiner Kissenstein auf dem Friedhof – das kostet meist mehrere Tausend Euro. Wenn der Partner oder ein nahes Familienmitglied verstirbt, ist es also gut, wenn hinsichtlich dieser Kosten schon ein paar Vorkehrungen getroffen wurden. Wenn die Witwen- oder Waisenrente die Beerdigungskosten nicht vollständig abdecken kann, muss eine zusätzliche Absicherung für die übrigen Kosten aufkommen.
Die eigene Vorsorge
Wenn ein Mensch stirbt, stellt das die Hinterbliebenen oft vor eine finanzielle Herausforderung. Mit dem sogenannten Sterbegeld deckten die gesetzlichen Krankenkassen einen großen Teil der Bestattungskosten ab, doch diese Leistung wurde nach und nach weiter gekürzt und nun tritt in vielen Fällen auch der Arbeitgeber für die anstehenden Kosten ein. Und das allerdings nur, wenn eine entsprechende Klausel im Tarifvertrag/Arbeitsvertrag vorhanden ist. Eine weitere Möglichkeit der Absicherung für das Sterbegeld ist die Risikolebensversicherung. Es gibt sie in verschiedenen Ausführungen und der zu entrichtende Versicherungsbetrag ist für den Versicherungsnehmer vergleichsweise günstig, weil der Versicherer eben auch nur dann zahlt, wenn der Versicherungsfall innerhalb der Versicherungsdauer eintritt. Fernerhin hat man auch die Möglichkeit, eine kapitalbildende und fondsgebundene Lebensversicherung abzuschließen. Verbraucherschützer sind sich allerdings einig, dass von einer derartigen Absicherung lieber abgesehen werden sollte. Etwaige Geldanlagen sollten doch lieber unabhängig von der Risikovorsorge getätigt werden. Es gibt neben der besagten Risikolebensversicherung, die für viele Experten die einzig wahre Todesfall-Vorsorge darstellt, noch eine weitere Möglichkeit, um sich für den Fall der Fälle abzusichern. Beim Abschluss einer Rentenversicherung kann nämlich auch ein sogenannter Todesfallschutz in den Vertrag integriert werden. Des Weiteren existieren Rentengarantiezeiten, die garantieren, dass zum Beispiel Altersrenten für einen vorher ausgemachten Zeitraum an die Erben weitergezahlt werden. Hier kann man sich entscheiden, ob man lieber eine monatliche Rente erhalten möchte oder doch lieber den Gesamtbetrag auf einen Schlag für sich beansprucht.
Die staatliche Witwen- und Waisenrente
Auch wenn eine zusätzliche Absicherung nicht möglich sein sollte, kann man sich auf die Auszahlung der staatlichen Witwen- und Waisenrente verlassen. Hat der Verstorbene bis zu seinem Ableben mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt, besteht automatisch ein Anspruch auf diese Leistung für die Hinterbliebenen. Um die Witwenrente zu beziehen, müssen die Eheleute mindestens ein volles Jahr verheiratet gewesen sein und es versteht sich wohl von selbst, dass im Falle einer Scheidung der Anspruch verfällt. Für eingetragene Lebenspartnerschaften gleichgeschlechtlicher Partner gilt genau dasselbe. Man unterscheidet im Übrigen zwischen der großen Witwenrente (60 Prozent) und der kleinen Witwenrente (25 Prozent).
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